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Bürger-Beirat Windkraft

Das Thema Windkraft wird zurzeit in ganz Deutschland diskutiert. Die Gemeinde Großpösna versucht, die verschiedenen Positionen zusammenzuführen und Entscheidungen von den Bürgerinnen und Bürgern mitprägen zu lassen. Auf dieser Seite finden Sie die vergangenen Anstrengungen und Entwicklungen der Bürgerbeteiligung zum Thema Windkraft sowie die aktuellen Maßnahmen, die von der Gemeinde Großpösna durchgeführt werden.

 

Aktuelles: Bürger-Beirat tagt

Der Bürger-Beirat hatte am Montag, den 22. April 2024, seine erste Sitzung im Göselhaus Dreiskau-Muckern. Es wurden die Bürgerfragen 1-3 besprochen. Damit konnten Rahmenbedingungen geklärt werden: Wie sind wir hierhin gekommen?

Hier finden Sie das Gedächtnisprotokoll der ersten Sitzung des Bürger-Beirats.

Hier finden Sie die Präsentation der ersten Sitzung des Bürger-Beirats.

Die Antworten auf die Fragen finden Sie gesammelt weiter unten unter "Bürgerfragen".


Sie haben Fragen, die unbedingt gestellt werden sollten? Schreiben Sie uns an beteiligen@grosspoesna.de

 


Bürgerfragen:
Wie sind wir hier gelandet?

Hier finden Sie die den politischen Weg zum Thema Windkraft in Großpösna. Die Bürgerfragen zu den Hintergründen der aktuellen Entwicklungen wurden und werden von der Gemeinde beantwortet.

Bei jedem wichtigen Schritt im Prozess werden die entsprechenden Bürgerfragen aufgeführt und beantwortet. An Fragen ohne Antworten wird schnellstmöglich gearbeitet.

Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie eine formlose E-Mail an beteiligen@grosspoesna.de und wir beantworten Ihre Bürgerfragen hier auf der Website.

 


1. 2%-Flächenziel im Freistaat festgelegt

Dezember 2022

Was bedeutet das 2% Flächenziel und warum ist das für uns relevant?
Um 2045 klimaneutral zu werden, muss Deutschland seine Energieversorgung auf erneuerbare Energien umstellen. Das Umweltbundesamt hat in einer Studie (Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land | Umweltbundesamt) herausgefunden, dass Deutschland etwa 2 % der Fläche für Windenergie bereitstellen muss, um eine Kapazität von 160 GW zu installieren. Daraufhin hat der Bundesgesetzgeber im Windenergiebedarfsflächengesetz (WindBG) 2023 reagiert. Jedes Bundesland muss seinen Anteil bis 2032 leisten. Das Land Sachsen hat entschieden, 2 % seiner Fläche für Windenergie bis 2027 bereitzustellen. Bisher sind nur 0,3% der Fläche für Windenergie ausgewiesen – das bedeutet das Siebenfache bis 2027. Das bedeutet, dass kaum eine Kommune in Sachsen um das Thema herumkommt. Wer weist diese Gebiete aus? Das Land Sachsen die vier Regionalen Planungsverbände mit der Ausweisung der Gebiete beauftragt hat. Für Großpösna ist der Planungsverband Leipzig-Westsachsen (https://www.rpv-westsachsen.de/verband/) zuständig. Bis 2027 kann die Gemeinde Großpösna in enger Absprache mit dem Planungsverband geeignete Flächen festlegen. Sollte der Regionale Planunungsverband das 2% Ziel verfehlen, gilt die Privilegierung nach § 35 BauGB. Danach könnten überall im Außenbereich Windenergieanlagen gebaut werden, sofern die Anforderungen an Schall-, Schatten-, und Naturschutz eingehalten werden. Der Gemeinde wäre in diesem Fall der Entscheidungsspielraum genommen.
Zusätzlich zur Beteiligung am Regionalplan kann die Gemeinde schon heute aktiv werden. So kann sie nach 245e BauGB eigene Windenergiegebiete ausweisen und dadurch mitbestimmen, auf welche Art und Weise sie das 2% Flächenziel erfüllt.

Warum kann es für eine Gemeinde ratsam sein, 2% ihrer Fläche vor 2027 auszuschreiben?
2027 werden in allen Kommunen um Freistaat Flächen zugeteilt. Sind diese einmal zugeteilt, lässt sich da schwer dran rütteln. Es gibt im Grunde zwei Möglichkeiten, wie Flächen zugeteilt werden:

  1. Die Gemeinde schlägt im Vorfeld – idealerweise in Absprache mit dem zuständigen regionalen Planungsverband – Flächen zu identifizieren und zur Ausweisung vor bzw. weist diese Flächen selbst nach 245e BauGB aus. Vorteil der Gemeinde ist, dass hier Bedingungen, wie Ausgleichs- und Ersatzflächen, als auch Anzahl/Standorte der Windenergie im Sinne eines städtebaulichen Vertrages abgestimmt werden können. Hier sitzt die Gemeinde also mit am Verhandlungstisch und kann bei allen relevanten Aspekten ein Wörtchen mitreden. 
  2. Die Gemeinde wartet bis 2027 und ihr werden von übergeordneter Stelle Flächen zugeteilt. Hier bindet sich die Gemeinde selbst die Hände auf den Rücken und setzt sich der Gefahr aus, dass Flächen ausgeschrieben werden, ohne die Interessen der Bürgerinnen und ürger vor Ort zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Großpösna hat sich mit dem Gemeinderats-Beschluss vom 17.07.2023 für die 1. Option entschieden. So können der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung die Zuteilung der Flächen steuern und z.B. finanzielle Vorteile und Beteiligungsmöglichkeiten für die Gemeinde und die Bürgerinnen und Bürger heraushandeln. Empfehlungen ob und wenn ja, zu welchen der beiden Prüfflächen die Gemeinde ein Genehmigungsverfahren eröffnen soll, werden von April bis August 2024 im Bürger-Beirat Windkraft erarbeitet.

Was bedeutet die Flex-Klasuel?
Das Land Sachsen hat auch die sogenannte „Flexibilisierungsklausel“ (§20 Abs. 3 SächsLPlG) verabschiedet. Danach können Gemeinden auch Projekten zustimmen, die nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Gebiete liegen oder den 1000 m Abstand unterschreiten. Im Info-Markt und im Gemeinderat wurde der maximale Abstand zur Wohnbebauung jedoch als wichtigstes Kriterium gewichtet. Ob wohl die Gemeinde also Gebiete ausweisen könnte, sind sich Bürgerschaft und Gemeinderat einig, dass dies möglichst nicht innerhalb des 1000 m Abstands erfolgen soll.

Wieso erfolgen keine überregionalen Zusammenschlüsse, sodass nicht jede Gemeinde für sich um das Erreichen der 2% kümmern muss?
Der Regionalen Planungsverband ist ein überregionaler Planungszusammenschluss, der die Flächen bereitstellt. So kann es sein, dass eine Kommune etwas mehr als 2 %, eine andere etwas weniger als 2 % leisten muss. Da viele Städte, als auch Regionen mit großen Naturschutzgebieten in der Regel weniger geeignete Flächen ausweisen können, kann es sein, dass andere, großflächige Gemeinden einen größeren Anteil erhalten. Der regionale Planungsverband achtet deshalb darauf, dass die Anteile gerecht und verhältnismäßig zwischen den Kommunen aufgeteilt werden.  

Stimmt es, dass Nordsachsen, Leipzig und LK Leipzig für das 2%-Flächenziel zusammengefasst werden?
Wenn ja, auf welche Art und Weise werden sie zusammengefasst?

Ja, das stimmt. Der Freistaat Sachsen hat die Aufgabe zur Ausweisung des 2%-Flächenziels an die vier sächsischen Regionalplanungsverbände – Leipzig-Westsachsen, Chemnitz, Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien – übertragen. Daher werden Nordsachsen, Leipzig und der Landkreis Leipzig von einer Planungsstelle beplant. Nichtsdestotrotz wird kaum eine Kommune mit geeigneten Flächen daran vorbeikommen, diese Flächen auszuweisen (siehe Frage Was bedeutet das 2% Flächenziel?)

 


2. Gemeinderat in nicht-öffentlichen Sitzungen

Januar-Juni 2023

Wie genau kam die Gemeinde auf die Firmen und Flächen, die jetzt im Raum stehen?
Im Frühjahr 2023 traten drei Projektierer an die Gemeinde Großpösna heran, weil sie auf dem Gemeindegebiet Windkraftanlagen errichten wollten. Die Firmen schlossen mit den meisten privaten Flächenbesitzern bereits Vorverträge. Der Gemeinderat befasste sich mit den drei vorgeschlagenen Projekten zunächst in nicht öffentlichen Sitzungen.

Warum entschied man sich zunächst für nicht-öffentliche Sitzungen und wie verliefen sie?
Das Tehma Windkraf tist vor allem kurz vor den Kommunalwahlen 2024 mit Vorsicht zu behandeln. Damit sich die Mitglieder des Gemeinderats unabhängig vom Whalkampf sachlich mit dem wichtigen Thema befassen konnten, wurden zunächst nicht-öffentliche Sitzungen anberaumt. In den Sitzungen stellten die möglichen Betreiber ihre Projekte vor. Außerdem sammelte der gemeinderat 17 Kriterien, um die Winkraft-Projekte politisch zu bewerten.

Wie wurden aus den drei angefragten Flächen die beiden Prüfflächen
Die dritte angefragte Fläche lag zwischen Störmthal und Oberholz. Da aber der Abstand zur Wohnbebauung und zum Wald sowie andere Kriterien des Gemeinderats nur ungenügend erfült wurden, hat der Gemeinderat diese Fläche von vorn herein abgelehnt.

Wurden positive Beispiele aus der Region ausgewertet?
Im Bürger-Beirat wurde angemerkt, dass z.B. Brandis oder Borsdorf bereits "gute" Veträge mit Projektierern schließen konnten. Die Gemeindeverwaltung Großpösna ist mit diesen und anderen Kommunen der Region im Austausch, um voneinander zu lernen.


3. Gemeinderat benennt zwei Prüfflächen

Juli 2023

Warum wird nicht überall auf dem Gemeindegebiet nach geeigneten Flächen gesucht?
Wieso beschränkt man sich auf die beiden Prüfflächen?
Es wurde über andere Flächen diskutiert. Sollten 1000 m Abstand und andere Auflagen wie Naturschutz, keine Bebauung von Waldfläche etc. eingehalten werden, bleiben tatsächlich ziemlich genau die beiden Prüfflächen übrig.
Hier finden Sie eine Karte, in der 1000 m Abstand zur Wohnbebauung und Wald- sowie Naturschutzgebiete der Gemeinde Gropßösna eingezeichnet sind. Deshalb ist die Gemeinde nicht aktiv auf andere private Flächeneigentümer zugegangen.

Warum beschränkt sich die Gemeinde auf die beiden Firmen, die angefragt haben?
Warum werden keine "Vergleichsangebote" eingeholt?
Die Prüfflächen sind kein Eigentum der Gemeinde Großpösna (bis auf wenige m² in Prüffläche 2). Für das Aufstellen von Windkrafträdern braucht es daher zusätzlich die Zustimmung der privaten Eigentürmerinnen und Eigentümer der entsprechenden Flächen. Diese sind sich mit den beiden Firmen weitestgehend einig. Die Realistische Einschätzung ist: Falls auf einer oder beiden Prüfflächen Windkrafträder entstehen, dann nur mit den Stadtwerken Leipzig bzw. der WPD. Die Gemeinde Großpösna hätte also klare Verhandlungspartner, falls sich der Gemeinderat für beide oder eine der beiden Flächen entscheidet.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der Prüfflächen, die Gegenstand des Grundsatzbeschlusses sind:

Amtsblatt, S. 2

Website

Social Media


4. Info-Markt „Erneuerbare Energien“

27. November 2023

Hier finden Sie die Werbung für den Info-Markt:

Amtsblatt, S. 2 u. 12

Website

Social Media

Hier finden Sie die ausfürhliche Auswertung des Info-Markts.

 


5. Gründung Bürger-Beirat Windkraft

März 2024

Was ist der Bürger-Beirat und welche Aufgabe hat er?
Im März sucht die Gemeinde aus den Ortsteilen Dreiskau-Muckern, Störmthal und Güldengossa Freiwillige, die sich in 3-4 Sitzungen bis zum Spätsommer 2024 im "Bürger-Beirat Windenergie" treffen. Der Fokus auf diese drei Ortsteile ist ihrer Nähe zu den beiden Prüfflächen geschuldet. Es sollen diejenigen zu Wort kommen, die am ehesten betroffen sind.
Der Bürger-Beirat soll mindestens die Top 5 Kriterien des Gemeinderats und die Top 5 Kriterien des Info-Markts besprechen:

  1. Abstand zur Wohnbebauung (deckungsgleich)
  2. Seriosität der Betreiber
  3. Einfluss auf Natur und Umwelt
  4. Finanzielle Partizipation der Bevölkerung (deckungsgleich)
  5. Keine Bebauung von Waldflächen
  6. Auswirkungen auf die Nachbarkommunen
  7. Grad möglicher Verschattung
  8. Ertrag für die Gemeinde Großpösna

Außerdem soll der Beirat für konkrete Fragen und Anliegen aus der gesamten Gemeinde offen sein.
Dafür werden Expertinnen und Experten eingeladen, die Fachfragen für den Beirat beantworten können.



Wer ist Mitglied im Bürger-Beirat?
Zum 15. März 2024 haben sich 3 Menschen aus Güldengossa und je 4 Menschen aus Störmthal und Dreiskau-Muckern gemeldet, um im Bürger-Beirat Windkraft dabei zu sein. Da pro Ortsteil nur 2 freie Plätze zur Verfügung standen, wurde unter den Bewerberinnen und Bewerbern gelost. Zudem wurde aus den jewiligen Ortschaftsräten Personen bestimmt, die am Bürger-Beirat teilnehmen.

Die 9 Mitglieder des Bürger-Beirats Windkraft sind:

Güldengossa: Andreas Winde (gelost), Janine Bayer (gelost), Ronald Kansy (Ortschaftsrat)

Störmthal: Christian Falke (gelost), Annemarie Müller (gelost), Johanna Butenuth (Ortschaftsrat)

Dreiskau-Muckern: Christian Hansel (gelost), Robert Arnold (gelost), Claudia Hausdorf (Ortschaftsrat)


6. Bewertung Bürger-Beirat Windkraft

April - August 2024

Der Bürger-Beirat bewertet die beiden Prüfflächen anhand von Kriterien und spricht dann eine Empfehlung an den Gemeinderat aus, wie mit den Prüfflächen weiter verfahren werden soll. Die Kriterien bestehen aus den Ergebnissen des Gemeinderats und des Info-Markts 2023 sowie aus zusätzlichen Bürgerfragen, die an den Bürger-Beirat herangetragen wurden.


Im Einzelnen umfassen die Kriterien:

1. Abstand zur Wohnbebauung
a) Welche Lautstärke ist in den Ortsteilen zu erwarten, falls die Windkraftanlagen errichtet werden?
b) Wie verändert sich der Ausblick, wenn die Windräder gebaut werden sollten?


2. Seriosität der Betreiber
a) Sind die Unternehmen regional verwurzelt?
b) Können die Anlagen über die nächsten Jahrzehnte wirtschaftlich betrieben werden? Weht genügend Wind?


3. Einfluss auf Natur und Umwelt


4. Finanzielle Partizipation der Bevölkerung
a) Welche Varianten der Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger können die Firmen Großpösna anbieten?

5. Keine Bebauung von Waldflächen


6. Auswirkungen auf die Nachbarkommunen
a) Erfüllen die Anlagen das 2%-Ziel?


7. Grad möglicher Verschattung


8. Ertrag für die Gemeinde Großpösna

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