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Gemeinderat fasst Grundsatzbeschluß zu Windenergie in Großpösna

Deutschland steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Dabei ist der massive und schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien wesentlich, um von fossilen Energieimporten unabhängig zu werden und die Klimaschutzziele zu erreichen. Mit dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ werden verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Fläche für die Windenergie ausweisen. Der Freistaat Sachsen hat sich vorgenommen, das Zwei-Prozent-Flächenziel schon 2027 zu erreichen. Aktuell beträgt der Flächenanteil für die Windkraft für den Bereich des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen jedoch lediglich 0,3 Prozent.

Die Gemeinde Großpösna will das Thema Windkraft aktiv im Sinne der Gemeinde steuern. Grundlage ist die vom Landtag im Dezember 2022 beschlossene sogenannte Flexibilisierungsklausel, die es den Kommunen nur noch bis zum 31.12.2027 ermöglicht, den Prozess aktiv mitzugestalten, sofern es nicht gelingen sollte, im Planungsraum Westsachsen 2% der Fläche für Windenergieanlagen auszuweisen. Im Ergebnis der Anwendung vom Gemeinderat erarbeiteter Kriterien (wie bspw. Abstand zur Wohnbebauung, finanzielle Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Windkraft außerhalb von Waldflächen, Grad der Auswirkungen möglicher Verschattung, 2% Flächenziel in Großpösna mit Standort erreicht, Anteil Deckung des Energieeigenbedarfs von ca. 21GWh/Jahr im Gemeindegebiet usw.) sind zwei Flächenbereiche definiert worden, für die die Machbarkeit von Windenergieanlagen nun näher untersucht werden soll.

Der Gemeinderat hat den Bürgermeister in seiner Sitzung am 17.07.2023 ermächtigt und beauftragt, die grundsätzliche Machbarkeit von Windenergieanlagen auf zwei Flächen anhand der Kriterien des Gemeinderates zu prüfen und dazu sowohl den Regionalen Planungsverband Westsachsen und die Genehmigungsbehörden zu kontaktieren als auch in Verhandlungen mit potentiellen Investoren und Betreibern einzutreten. Ziel der Gemeinde ist eine größtmögliche kommunale Beteiligung sowohl in Bezug auf die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Entscheidungsprozess (Akzeptanzmanagement) wie auch in Bezug auf Beteiligungsmodelle an den Anlagen („Bürgerwindrad“) um die lokale Wertschöpfung sicherzustellen. Nach den Sommerferien 2023 soll eine Informations- und Austauschveranstaltung zur Thematik Windenergie und den beiden Prüfflächen in Großpösna stattfinden.

Eine letztendliche Endscheidung obliegt dem Gemeinderat auf Grundlage der dann konkret geprüften und ausgehandelten Rahmenbedingungen.

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