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Wasserflächen des Markkleeberger und Störmthaler Sees sind ab 26.03.2021 gesperrt

Liebe Gäste unseres Erholungsgebietes am Störmthaler See,

vom 26.03.2021 bis voraussichtlich zum 31.05.2021 ist die Nutzung des Störmthaler Sees und des Störmthaler Kanals vollständig untersagt. Dies betrifft alle Nutzungen der Wasserfläche also bspw. das Baden und das Befahren mit Booten und Wasserfahrzeugen aller Art.

Grund dieser Nutzungsuntersagung sind Sicherungsmaßnahmen, die derzeit am Verbindungskanal zwischen dem Störmthaler See und Markkleeberger See durchgeführt werden. Aufgrund der festgestellten Gefahrenlage an der Kanuparkschleuse sieht sich der Landkreis Leipzig in der Pflicht, die Nutzung der Gewässer Störmthaler See, Störmthaler Kanal und Markkleeberger See ab sofort zeitlich befristet bis zum Ablauf des 31.05.2021 zu untersagen. Die Untersagung der Gewässernutzung betrifft sämtliche Bootsnutzungen, Baden, Tauchen, Angeln vom Boot aus sowie Wassersportaktivitäten und ist zwingend geboten.

Die Allgemeinverfügung zur Untersagung jeglicher Nutzung der Gewässer Markkleeberger See, Störmthaler See und Störmthaler Kanal können Sie hier nachlesen: Allgemeinverfügung Nutzungsuntersagung vom 24.03.2021

Die Pressemitteilung der LMBV zu den Sicherungsmaßnahmen am Störmthaler Kanal können Sie hier nachlesen: Pressemitteilung LMBV vom 24.03.2021

Der Rundweg am Störmthaler Kanal ist wegen der Bauarbeiten vorübergehend gesperrt. Eine Umleitung ist vor Ort ausgeschildert.

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