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Anträge für das Regionalbudget des Südraums Leipzig bis 25. Mai möglich

Über das Regionalbudget können in einem „schlanken Antrag“ Fördermittel von 1.000 € (Untergrenze) bis zu 12.000 € (Obergrenze) bei einem Fördersatz von 80 Prozent beantragt werden. Es werden Anschaffungen zur  Dorfentwicklung, wie z.B. der Erwerb von Gegenständen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Ortsrändern (u.a. Pavillons, Bänke, Erwerb von Trockentoiletten, Erwerb von festverankerten Spielgeräten, Sandkästen) oder auch zur Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschafts-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen (u.a. Beleuchtung, Bühnentechnik, Laptops/digitale Endgeräte, Audioguide, Sonnensegel, Zelte, Musikinstrumente, Sportgeräte aber auch Küchen, Stühle, Tische,) gefördert. Anträge können Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen stellen sowie Initiativen, die sich kommunale oder Vereinspartner für eine Antragstellung suchen müssen. Jeder Antragsteller darf nur einen Antrag stellen.


Die Aufrufunterlagen sind hier ab 21.04.2023 einzusehen.


Das Regionalmanagement steht zur Beratung der Antragstellenden (vorrangig am Dienstag) zur Verfügung.


Frau Dr. Bergfeld/ Frau Prof. Groß/ Frau Dunkl 0341/9124927; mail@iwr-leipzig.com
Frau Landmann, 034296/900 444, kontakt@planungsbuero-landmann.de

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034297 - 7180

E-Mail
gemeindeverwaltung@grosspoesna.de

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