Informationen zur Grundsteuerreform
Information zur Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 entschieden, dass die bisher geltende Einheitsbewertung von Grundstücken verfassungswidrig ist. Im November 2019 hat der Gesetzgeber daher das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass alle Grundstücke durch die Finanzämter neu bewertet werden. Um diese Neubewertung vornehmen zu können, benötigen die Finanzämter von allen Eigentümern Angaben zum Grundbesitz. Dabei kommen folgende Schritte auf die Eigentümer, auf die Finanzämter sowie auf die Gemeinde zu:
1. | Stichtag für neue Grundstückswerte | 01.01.2022 |
2. | Eigentümer werden vom zuständigen Finanzamt schriftlich aufgefordert, die Erklärung bzw. die Angaben gegenüber dem Finanzamt abzugeben | 03/2022 – 06/2022 |
3. | Erklärung der Eigentümer gegenüber dem Finanzamt | 01.07.2022 – 31.01.2023 |
4. | Feststellung der Grundsteuerwerte durch das Finanzamt und Weiterleitung der Daten an die Gemeinde | |
5. | Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde | 01.01.-31.12.2024 |
6. | Zahlung der neu berechneten Grundsteuer | ab 01.01.2025 |
Für Sie als Eigentümer ist der unter 2. und 3. genannte Schritt wichtig. Sie werden aber vom Finanzamt rechtzeitig schriftlich aufgefordert. Dieses Schreiben vom Finanzamt enthält alle wichtigen Hinweise für die Abgabe der Erklärung. Dabei ist das Finanzamt Ihr erster Ansprechpartner sobald Sie diese Aufforderung erhalten. Die Gemeinde erstellt auf der Grundlage der Daten, die sie vom Finanzamt erhält, einen neuen Grundsteuerbescheid, den Sie als Eigentümer von der Gemeinde zugeschickt bekommen. Dies geschieht jedoch frühestens im Jahr 2024.
Dem Gesetzgeber ist es dabei wichtig, dass durch die Anpassungen die Höhe der Grundsteuer insgesamt relativ konstant bleibt. Die Gemeinde hat zudem mit der Festlegung der Hebesätze ein zusätzliches Regulativ.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie kurz zusammengefasst hier Reform Grundsteuer, unter www.grundsteuer.sachsen.de, in einem Flyer des Finanzamtes zur Grundsteuerreform und in diesem Erklärvideo zur Grundsteuerreform.
Vereinfachte Grundsteuererklärung nun für mehr Menschen möglich
Jetzt unter der Seite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
Letztere war bis zuletzt nur für Eigentümer zugänglich, die kein "Elster-Zertifikat" besitzen. Das hat sich inzwischen geändert. Sie ist laut dem Bundesfinanzministerium speziell für Privatpersonen entwickelt worden, die einfache Eigentumsverhältnisse haben. Die Eigentümer der folgenden Grundstücke und Immobilien können die Plattform nutzen:
Ein- oder Zweifamilienhäuser
Eigentumswohnungen
unbebaute Grundstücke
Seltene Fälle wie Erbengemeinschaften oder Steuerbegünstigungen werden nicht abgedeckt.
Die Plattform steht nur Privateigentümern in elf Bundesländern zur Verfügung, darunter Sachsen.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für Ihr Grundstück können Sie hier (oder bitte auf die Grafik klicken) auf dem Grundsteuerportal Sachsen kostenfrei abrufen (Ort und Straße im oberen Bereich eingeben).
Alexandra Rensmann
Amtsleiterin Finanzverwaltung