Pachtverträge an der Autobahn

Grafik: Straße mit Schild

 

Südumgehung Leipzig 4. Bauabschnitt S 38 bis A 14

Bau km 58+187 bis 65+90
Die Kompensationsflächen A04-2.1 und G05-16.2, die zum Abschnitt A 38 4. Bauabschnitt gehören, sollen in einem Paket verpachtet werden. Bei den oben bezeichneten Maßnahmenflächen handelt es sich um extensives Grünland, welches einer landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden soll. Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht
möglich. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für die in der Anlage 2 (Karte) und 3 (Flurstücksübersicht) aufgeführten Flurstücke als Pächter zu bewerben. Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie die Flurstücke pachten würden.
Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:

  • Fachliche Eignung/Kompetenz:
    Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Flächen nach den Maßgaben des Maßnahmeblattes (Anlage 1) zu unterhalten.
  • Technische Voraussetzung:
    Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.
  • Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen.
  • Des Weiteren ist zu prüfen:
    Dient die Bewirtschaftung der Flächen als Existenzgrundlage? Grenzen die angeführten Flächen an ihre Betriebsfläche an?

Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus
der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese ist den Bewerbungsunterlagen
beizulegen.
Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0351/21298596 an.
gez. Ben Geißler
Abteilungsleiter
A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung

Aushang, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4