Bewerben bis zum 30. April

 

Am 28. Juli 2025 wählt der Gemeinderat einen neuen Friedensrichter bzw. eine neue Friedensrichterin für Großpösna.

Das Ehrenamt des Friedensrichters kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedenrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden.

 

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

 

Wer Interesse an der ehrenamtlichen Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 30. April 2025 zu bewerben.

Ihre schriftliche Bewerbung (mit den Angaben zu Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname) senden Sie bitte per E-Mail oder Post an:

Gemeinde Großpösna

z.H. Frau Surma

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Lea.Surma@grosspoesna.de

 

Hinweis:
Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.

 

Interessierte können Sich auch vorab telefonisch über das Amt informieren.

Kontakt:

Frau Surma

Sachbearbeiterin Hauptamt

Telefon: 034297 718-34

E-Mail: Lea.Surma@grosspoesna.de