Was kommt auf Eigentümerinnen und Eigentümer zu?

 

Generell gilt für die Berechnung der Grundsteuer:
Grundsteuer = Messbetrag x Hebesatz

 

Der Bund hat die Bewertung der Grundstücke und damit den Grundsteuer-Messbetrag geändert. Die Gemeinde will darauf reagieren und den Hebesatz entsprechend anpassen. Ziel: Aufkommenneutralität

Mit Beschluss GR-2023-11 vom 15.05.2023 hat die Gemeinde Großpösna eine Absichtserklärung zur Hebesatzanpassung der Grundsteuer für das Jahr 2025 abgegeben. Hierin hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, dass das geänderte System in der Grundsteuerberechnung in der Summe nicht zu einer Steuererhöhung führen soll. Und der kommunale Hebesatz so angepasst werden soll, dass die Grundsteuereinnahmen in ihrer Gesamtheit für die Gemeinde möglichst aufkommensneutral sind. Das heißt, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer 2025 in etwa den zahlungswirksamen Einnahmen in 2024 entsprechen sollen. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden.

 

Abweichungen gibt es grundsätzlich bei neu bebauten Grundstücken, die vorab als unbebaut gegolten haben.

Die Kommune hat keine Steuerungsmöglichkeit bei der „Neubewertung“ durch das Finanzamt und ist an die übermittelten Messbeträge gebunden, auch wenn zu diesen Einsprüchen bei der Finanzverwaltung vorliegen.

Bei der Ermittlung des angepassten Hebesatzes der Grundsteuer B wurden weitestgehend „unsichere“ Messbeträge ausgeklammert, sowie berücksichtigt, dass noch immer nicht alle Grundsteuermessbescheide durch das Finanzamt erstellt sind.

 

Bei der Festlegung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ist zu beachten, dass mit Festlegungsstand Oktober 2024 noch keine ausreichend valide Datengrundlage vorliegt. Der bisherige Hebesatz bleibt vorläufig bestehen und wird im Rahmen der Evaluierung in 2025 in Abhängigkeit der tatsächlichen Veränderungen der Messbeträge für die Zukunft bei Bedarf angepasst.

 

Es ist zu erwarten, dass nach dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide zahlreiche Änderungsanträge eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen Zahlen nochmals stark beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer und ungenau möglich ist. Mit der Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 405 auf 315 v. H. hat die Gemeinde einer Vielzahl von Unsicherheiten Rechnung getragen um das Aufkommen der Grundsteuer B auch in 2025 zu sichern.