Seit über einem Jahr beschäftigt sich Großpösna mit dem Thema Windkraft. Am 21.10.2024 hat der Gemeinderat den Bürgermeister beauftragt, mit den zwei interessierten Firmen (Stadtwerke Leipzig und WPD) zu verhandeln. Mit am Verhandlungstisch sollen auch Mitglieder des Gemeinderats und des Bürger-Beirats sitzen.
Was bedeutet das?
Der Gemeinderat hat sich mit dem Beschluss vom 21.10. dazu bereiterklärt, den Firmen nicht pauschal zuzusagen oder abzusagen. Stattdessen wollen die Mitglieder des Gemeinderats die konkreten Verhandlungsergebnisse abwarten, darüber beraten und erst dann eine Entscheidung fällen.
Mit den Verhandlungen wird also eine Entscheidung zu den beiden Prüfflächen für Windenergie vorbereitet.
Was ist das Verhandlungsziel der Gemeinde?
Der Gemeinderat entspricht der Empfehlung des Bürger-Beirats und hat das sogenannte „Minimalziel“ ausgegeben. Das Minimalziel beruft sich v.a. auf die Reduzierung der Windrad-Anzahl. Hier gilt das Motto „So viel wie nötig, so wenig wie möglich.“ oder anders gesagt: „Jedes Windrad ist eines zu viel.“
Neben dem Minimalziel hat der Bürger-Beirat noch 10 andere Empfehlungen ausgesprochen, die die Gemeinde in den Verhandlungen durchsetzen will. Details zu den Empfehlungen finden Sie in der Langversion des Ergebnispapiers.
Warum werden Windräder nicht pauschal abgelehnt?
Der Bürger-Beirat und die Mehrheit des Gemeinderats sind zum gleichen Schluss gekommen: Die Gesetze im Bund und im Freistaat sind so gestrickt, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Großpösna Windräder gebaut werden. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann bzw. wie viele Windräder kommen.
Hier gilt der Stichtag 31.12.2027. Bis dahin haben die Kommunen Zeit, selbst Flächen für Windkraft zu finden und sich mit Betreiberfirmen und Landeigentürmern zu einigen. Tun die Kommunen das nicht und warten ab und gelingt es dem Regionalen Planungsverband nicht, 2% der Fläche für Windkraft auszuweisen, können sich ab 2028 Firmen und Flächeneigentümer untereinander einigen, ohne die Gemeinden zu fragen. Das „Veto-Recht“ der Gemeinden gilt also nur bis Ende 2027.
Windräder sind also nicht vollständig zu verhindern. Aber der Bürger-Beirat und der Gemeinderat sehen die gute Chance, mit den Firmen über die Anzahl der Windräder und den finanziellen Ausgleich für Anwohner und Gemeinde zu sprechen. Dafür muss vor 2028 verhandelt werden.
Fragen und Antworten zum Thema finden Sie in den Bürgerfragen:
Wie ist die Gesetzeslage?
Fragen zur Windkraft allgemein
Was ist in Großpösna bis jetzt passiert?
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Mehr Informationen zu Arbeit und Ergebnissen des Bürger-Beirats und andere Beteiligungs-Aktionen zum Thema Windkraft finden Sie hier.