Sachsens Prognose für die Grundsteuer 2025

 

Die Gemeinde Großpösna nimmt jährlich etwa 750.000 EUR aus der Grundsteuer ein und finanziert damit die kommunalen Aufgaben, bspw. in den Kindergärten, der Grundschule oder bei der Grünflächenpflege.

Die Grundsteuer wird ab Januar 2025 auf der Basis aktueller Werte erhoben. Damit werden Veränderungen für die einzelnen Grundstückseigentümer einhergehen. Einige werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Diese Folge der Grundsteuerreform ist unvermeidbar.

Um die Auswirkungen der Grundsteuerreform einschätzen zu können, hat der Freistaat Sachsen für jede Gemeinde in Sachsen berechnet, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich festgelegt werden müsste. Im Hinblick auf statistische Anforderungen an die Datengrundlagen – insbesondere den Umstand, dass derzeit noch nicht alle neuen Messbetragsdaten vorliegen – wird eine Bandbreite ausgewiesen (ausführlich zur Berechnungsmethodik siehe Anlage unten).

Die Grundstückseigentümer haben in den letzten Monaten unter anderem einen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025“ vom Finanzamt erhalten. Die künftige Grundsteuer lässt sich daraus wie folgt berechnen: Grundsteuermessbetrag 1. Januar 2025 x Hebesatz 2025 / 100 = jährliche Grundsteuer 2025

 

Für die Gemeinde Großpösna beträgt die ermittelte Bandbreite des aufkommensneutralen Hebesatzes ab 2025 290 – 320 %. Aktuell beträgt er 405%.

Bitte beachten Sie, dass die genannte Bandbreite nur für die Grundsteuer B gilt. Diese wird für Grundstücke des Grundvermögens, also zum Beispiel Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und geschäftlich genutzte Grundstücke erhoben. Für eine Berechnung aufkommensneutraler Hebesätze für die Grundsteuer A – für land- und forstwirtschaftliches Vermögen – lag noch keine ausreichende Datengrundlage vor.

Mit der Bekanntmachung der aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze 2025 ist keine Vorgabe für die sächsischen Kommunen für die Festlegung der neuen Hebesätze verbunden. Es obliegt jeder Kommune, unter Abwägung verschiedenster gemeindlicher Belange ihren individuellen Hebesatz festzulegen.

Der Großpösaner Gemeinderat hatte dazu als eine der ersten Kommunen in Sachsen bereits im Mai 2023 einen Beschluss zur weitgehenden Aufkommensneutralität gefasst. Für die einzelnen Grundstückseigentümer kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

 

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier:

Hebesatzprognose des Freistaates Sachsen

Alles zur Grundsteuerreform