Aufgaben des Großpösnaer Gewerbeamtes werden ab 01.07.2021 von der Stadt Naunhof erfüllt

Ab dem 01.07.2021 erfüllt die Stadt Naunhof die Aufgaben des bisherigen Großpösnaer Gewerbeamtes. Konkret sind das die An-, Um- und Abmeldung von stehendem Gewerbe, die Vergabe von Reisegewerbekarten sowie die Zuarbeit zu Zuverlässigkeitsprüfungen. Bei der Gemeinde Großpösna verbleiben Marktfestsetzungen für Veranstaltungen, die Regelungen zum Sonn- und Feiertagsrecht und Festsetzungen zu vorübergehendem Gastgewerbe. Diese werden weiterhin im Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Großpösna bearbeitet. Auch die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister sind weiterhin über die Einwohnermeldeämter am jeweiligen Wohnort des Gewerbetreibenden zu beantragen.
Ihr künftiger Ansprechpartner des Gewerbeamtes in Naunhof:
Herr Hankwitz
Ordnungsamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
Tel.: 034293/42-121
E-Mail: hankwitz-ordnungsamt@naunhof.de
Das Gewerbeamt Naunhof hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montags: geschlossen
Dienstags: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18:30 Uhr
Mittwochs: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr
Donnerstags: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr
Freitags: 9 bis 12 Uhr