1. rechtskräftige Bebauungspläne
2. Bebauungspläne im Verfahren
Diese Bebauungspläne sind noch im Entstehen begriffen. Mit Bebauungsplänen entscheidet die Gemeinde, was wo gebaut werden darf. Die Pläne werden geprüft, veröffentlicht und überarbeitet. Solange die B-Pläne sich „im Verfahren“ befinden, können Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer Frist Stellung zu den Plänen nehmen. Am Ende stimmt der Gemeinderat darüber ab, ob ein Plan verbindlich, also „rechtskräftig“ wird.
2.1 aktuelle Beteiligungen
2.2 abgeschlossene Beteiligungen
Bebauungsplan „Magdeborner Halbinsel Nord“, 3. Entwurf vom 10.06.2024
Bebauungsplan „Östlich Grunaer Bucht“, Entwurf vom 19.12.2023 (mit redaktionellen Anpassungen im Februar 2024)
Tankstelle Großpösna – Entwurf