Im sächsischen Kommunalwesen ist ein Friedensrichter eine ehrenamtliche Schiedsperson, die in Schiedsstellen tätig ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, in zivilrechtlichen Streitigkeiten und bestimmten strafrechtlichen Fällen eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten herbeizuführen.
Aufgaben eines Friedensrichters:
a) Schlichtung von Streitigkeiten
– Nachbarschaftsstreitigkeiten
– Beleidigungen
– Hausfriedensbruch
– Körperverletzung (einfache Fälle)
– Sachbeschädigung
b) Vermeidung von Gerichtsverfahren
– Die Parteien sollen durch eine gütliche Einigung Kosten und Zeit sparen.
– In bestimmten Fällen ist vor einer Klage ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben.
c) Durchführung von Schlichtungsverfahren
– Anhörung der Beteiligten
– Vermittlung eines Vergleichs
– Erstellung einer Schlichtungsvereinbarung, die rechtsverbindlich sein kann
Kontakt
Wenn Sie zur Klärung eines Sachverhaltes die Unterstützung des Friedensrichters benötigen, dann wenden Sie sich bitte ab dem 01.04.2025 unter folgenden Kontaktdaten an das Einwohnermeldeamt:
Frau Surma
034297 718 -34
meldeamt@grosspoesna.de