14 – 01 – 2001 – 000 – A 38 – BAB 38 Südumgehung Leipzig 2. Bauabschnitt B186 – B2
Die Kompensationsfläche E1.1.8 1-3, die zum Abschnitt A 38 2. Bauabschnitt gehöret, soll verpachtet
werden.
Bei der oben bezeichneten Maßnahmenfläche handelt es sich um extensives Grünland, welches einer
landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden soll.
Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht
möglich.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für das in der Anlage 2 (Karte) und 3 (Flurstücksübersicht) aufgeführte Flurstück als Pächter zu bewerben.
Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie das Flurstück pachten würden.
Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:
- Fachliche Eignung/Kompetenz:
Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Fläche nach den Maßgaben des Maßnahmeblattes (Anlage 1) zu unterhalten. - Technische Voraussetzung:
Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt. Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/ benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen. - Des Weiteren ist zu prüfen:
Dient die Bewirtschaftung der Fläche als Existenzgrundlage?
Grenzt die angeführte Fläche an ihre Betriebsfläche an? - Sonstiges
Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0351/21298596 an.
gez. Ben Geißler
Abteilungsleiter
A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung